Aufklärung über Mpox-Viren in Afrika (Archivbild)
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Nach WHO-Notstand Neue und alte Gerüchte zu Mpox

Stand: 21.08.2024 11:13 Uhr

Wie bereits beim ersten Ausbruch vor zwei Jahren werden aktuell wieder Fehlinformationen zum Mpox-Virus verbreitet. Insbesondere die Ausrufung des gesundheitlichen Notstands durch die WHO hat Gerüchte genährt.

In der vergangenen Woche hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine "gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite" (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) ausgerufen.

Die höchste Alarmstufe der WHO wurde durch einen erneuten Ausbruch der auch Affenpocken genannten Mpox-Infektion in Afrika ausgelöst. Dies hat eine Reihe von Gerüchten und Falschmeldungen zur Folge, die teilweise schon bei der ersten Epidemie verbreitet wurden.

Keine politische Kontrolle durch die WHO

Die "gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite" wurde von der WHO seit ihrer Einführung im Jahr 2005 acht Mal ausgerufen, unter anderem wegen Ausbrüchen von Ebola, Zika und Covid. 2022 wurde sie erstmals wegen einer Mpox-Epidemie ausgerufen.

Diese Maßnahme hat keine konkreten Auswirkungen: Weder die WHO noch irgendeine andere übernationale Institution erhält dadurch zusätzliche administrative oder politische Rechte in irgendeinem Land. Vielmehr soll sie Behörden in aller Welt dazu alarmieren, sich auf mögliche Ausbrüche vorzubereiten.

Dazu gibt die WHO zeitlich befristete Empfehlungen, die regelmäßig überprüft werden und nicht bindend sind. Zudem sollen eine international koordinierte Bekämpfung einer Krankheit und die Bereitstellung entsprechender Mittel erleichtert werden.

Notfall nicht allein durch Zahl der Infektionen bedingt

Immer wieder wird angeführt, dass die Zahl der registrierten Mpox-Fälle zuletzt stark zurückgegangen ist. Tatsächlich wurden laut WHO im vergangenen Monat weniger als 1.000 laborbestätigte Fälle aus aller Welt gemeldet - eine Zahl, die zunächst sehr niedrig erscheint. Die Organisation geht jedoch davon aus, dass mangels Testkapazitäten längst nicht alle Fälle entdeckt werden und die Dunkelziffer höher ist. Zudem gibt es Zweifel, ob Schnelltests auf die aktuelle Virusvariante ansprechen.

Die Zahl der Infektionen allein ist jedoch nur ein Faktor: Die WHO kann eine "gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite" ausrufen, wenn "ein außergewöhnliches Ereignis" eintritt, das "durch die internationale Ausbreitung einer Krankheit ein Risiko für die öffentliche Gesundheit anderer Staaten darstellt und möglicherweise eine koordinierte internationale Reaktion erfordert".

Voraussetzungen sind laut WHO, dass eine Situation, die "schwerwiegend, plötzlich, ungewöhnlich oder unerwartet ist und Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit über die Landesgrenze des betroffenen Staates hinaus hat", somit möglicherweise sofortiges internationales Handeln erfordert.

Darüber berät ein Gremium von WHO-Experten auf Basis von vorgelegten Daten der betroffenen Länder. Im Fall des aktuellen Mpox-Ausbruchs entschieden sie, dass dieser sich möglicherweise weiter über Länder in Afrika und außerhalb des Kontinents ausbreiten könnte.

Keine Infektionen durch Covid-Impfstoffe

Mit dem neuen Mpox-Ausbruch wurden wieder Falschmeldungen zu dem Covid-19-Vakzin von AstraZeneca verbreitet. Dieser Vektor-Impfstoff enthält einen Virus, der so modifiziert wurde, dass er Teile des Erbguts des Covid-Erregers enthält und dann mit der Impfung in die Körperzellen transportiert. Diese erzeugen dann Spike-Proteine des Coronavirus, an denen das Immunsystem die Abwehr der Viren gleichsam trainieren kann.

Der AstraZeneca-Impfstoff verwendet hierfür einen Schimpansen-Adenovirus. Dies hat das Gerücht ausgelöst, dass dieser Affenpocken auslösen könne. Der verwendete Virustyp verursacht bei den Tieren Erkältungen, aber keine andere Erkrankung. Das Virus wurde für den Impfstoff unschädlich gemacht und ist nicht in der Lage, sich zu vermehren oder zu einem anderen Virus zu mutieren. Mit den Mpox-Viren ist er nicht verwandt, kann die Krankheit daher nicht auslösen.

Weiterhin wird behauptet, dass eine Schwächung des Immunsystems durch die Covid-Impfung für die Verbreitung des Mpox-Virus verantwortlich ist. Eine solche Verbindung wurde bisher nicht nachgewiesen. In den besonders von dem aktuellen Mpox-Ausbruch betroffenen Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo, Kenia und Burundi ist zudem nur ein kleiner Teil der Bevölkerung gegen Covid geimpft.

Impfstoffe regulär geprüft und zugelassen

Der bisher in Deutschland unter den Handelsnamen Imvanex und Jynneos zugelassene Impfstoff wurde ursprünglich zur Anwendung gegen die klassischen Pocken entwickelt und hat daher den regulären Zulassungsprozess durchlaufen. Er ist seit 2013 für die Anwendung gegen Pocken und seit 2022 auch gegen Mpox zugelassen.

Derzeit haben zwei afrikanische Länder eine Notfallzulassung für den in Europa regulär zugelassenen Impfstoff erteilt. Da der Impfstoff in weiteren afrikanischen Ländern dringend benötigt wird, hat die WHO den Hersteller aufgefordert, eine sogenannte Interessenbekundung für die Notverwendungsliste des bereits in Europa und den USA regulär zugelassenen Präparats vorzulegen. Dies könnte den Zugang für afrikanische Länder beschleunigen, in denen noch keine nationalen behördlichen Zulassungen vorliegen.

Keine Verkaufsförderung für mRNA-Impfstoffe

Mit der Ausrufung des Notstands kamen Gerüchte auf, dass dieser den Verkauf von mRNA-Impfstoffen gegen die Mpox-Viren fördern soll. Diese existieren jedoch gar nicht: Die aktuell zugelassenen Vakzine sind Lebendimpfstoffe. Allerdings forscht unter anderem BioNTech an der Entwicklung eines mRNA-Vakzins gegen Mpox-Viren.

Fehldiagnosen von Affenpocken-Infektionen nicht die Regel

Laut einem weiteren Gerücht soll mit der Ausrufung des Mpox-Notstands verdeckt werden, dass andere angeblich durch die Covid-Impfung ausgelöste Krankheiten auf dem Vormarsch sind.

Syphilis, Scharlach, Herpes und Gürtelrose sowie andere Pockenvirusinfektionen haben ähnliche Symptome wie eine Mpox-Infektion, sodass es bei der ersten oberflächlichen Untersuchung zu Verwechslungen kommen kann. Daher müssen sie durch den diagnostizierenden Arzt ausgeschlossen werden. Hierzu können zunächst Schnelltests angewandt werden. Eine eindeutige Diagnose ist dann durch einen PCR-Test möglich.