Bundestagswahl 2025 Was Auslandsdeutsche beachten müssen
Auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Welche Fristen gelten - und kann man auch in der Botschaft wählen? Ein Überblick.
Mit Blick auf die Neuwahl des Bundestags empfiehlt die Bundeswahlleitung Auslandsdeutschen, sich möglichst rasch ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, um dann per Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Fristen sind bei dieser Wahl besonders kurz.
Welche grundsätzlichen Voraussetzungen gelten?
Als Auslandsdeutsche werden Staatsbürger bezeichnet, die nicht in Deutschland gemeldet sind. Das Wahlrecht steht unter anderem dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, wenn sie vom Tage des 14. Geburtstages an mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Daneben dürfen auch weitere Auslandsdeutsche wählen, wenn sie aus anderen Gründen "persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind". Dies gilt etwa für Staatsangehörige, die als Ortskraft an einer deutschen Auslandsvertretung beschäftigt sind oder als Journalist einer deutschen Tageszeitung im Ausland tätig sind.
Wie können Auslandsdeutsche ihre Stimme abgeben?
Da Auslandsdeutsche nicht mehr über einen Wohnsitz im Inland verfügen und daher nicht automatisch auf der Grundlage der Melderegister in das Wählerverzeichnis der Wohngemeinde eingetragen werden, müssen sie dafür einen Antrag stellen. Dieser wird zumeist an die Gemeinde gerichtet, in der die letzte deutsche Heimatadresse lag. Für den Versand der Briefwahlunterlagen ist die jeweilige Gemeindebehörde zuständig.
Welche Fristen muss man für die Wahl im Ausland beachten?
Die Frist für Auslandsdeutsche, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, endet am 2. Februar 2025. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen zu können. Die Antragsformulare finden sich auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Die Wahlunterlagen müssen dann am Wahlsonntag, also am 23. Februar, bis 18 Uhr in der zuständigen Gemeinde vorliegen.
Kann man auch in der Botschaft wählen?
Nein. Direkt in der Botschaft die Stimme für die Bundestagswahl abzugeben, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Urnenwahl wäre "mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand" verbunden, so die Bundeswahlleiterin.
Es ist aber zum Teil möglich, die Briefwahlunterlagen über den amtlichen Kurierweg zu verschicken, damit sie rechtzeitig ankommen. Die Unterlagen können so von Deutschland aus an die zuständige Botschaft im Ausland geliefert werden - und von der dortigen Botschaft aus auch wieder zurück an die Kurierstelle in Berlin oder Bonn. Dort wird der Brief an die zuständige Heimatgemeinde des Wählers weitergeschickt.
Die Entscheidung, ob sie den amtlichen Kurierweg für den Transport von Wahlunterlagen öffnet, trifft jede Auslandsvertretung selbst. In 88 Ländern ist das nach Angaben der Bundeswahlleiterin möglich, unter anderem in Brasilien, Indien, China und der Türkei. Die Liste mit den entsprechenden Auslandsvertretungen ist auf der Seite der Bundeswahlleiterin einsehbar.
Rund um die Wahl sollen Sonderkuriere eingesetzt werden, sagte ein Sprecher der Auswärtigen Amts. Der Kurierweg über die Botschaft sei aber nicht unbedingt der schnellste. "Manchmal, und das ist in vielen Ländern der Fall, ist ein kommerzieller Expresspost-Dienstleister einfach schneller." Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, die Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden.
Wie viele Bürger wählen mit, die nicht in Deutschland gemeldet sind?
Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland wahlberechtigt sind. Da es keine Meldepflicht im Ausland gebe, ließen sich diese Zahlen nur schätzen, sagte ein Sprecher in Berlin.
Bei der Bundestagswahl 2021 haben nach Informationen der Bundeswahlleiterin rund 130.000 Anträge von Auslandsdeutschen vorgelegen, um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Wie viele von ihnen ihre Stimme tatsächlich abgegeben haben, wird nicht erfasst. Bei der Bundestagswahl 2013 hatte es lediglich rund 67.000 Anträge gegeben.
Wo leben die Deutschen, die aus dem Ausland wählen?
Bei der Wahl im Jahr 2021 seien vor allem Wählerinnen und Wähler im europäischen Ausland registriert gewesen, so ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Also in Ländern der Europäischen Union, aber auch in Großbritannien oder der Türkei. 7.700 registrierte deutsche Wähler hätten in den USA gelebt, 5.300 in Asien sowie 1.500 in Kanada, Afrika und Australien.
Was tun, wenn man in Deutschland gemeldet, aber längere Zeit im Ausland ist?
In diesem Fall müssen Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Dazu muss man nicht die Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich (auch per E-Mail und gegebenenfalls noch per Fax) oder persönlich gestellt werden. Per Telefon geht das nicht.
Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa