Europäischer Gerichtshof Reiseverbote während Pandemie waren rechtens
Wegen der Corona-Pandemie hatte Belgien nicht wesentliche Reisen in Hochrisikogebiete verboten - auch in andere EU-Staaten. Ein Reiseveranstalter zog vor Gericht. Das Verbot war jedoch rechtmäßig, urteilte nun der Europäische Gerichtshof.
Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen. Ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Hintergrund ist ein Fall aus Belgien. Ein Reiseveranstalter war vor Gericht gezogen, weil Belgien im Frühling 2020 wegen der Corona-Pandemie nicht wesentliche Reisen in Länder, die wegen ihrer epidemiologischen Lage als "rote Zonen" eingestuft worden waren, verboten hatte. Außerdem mussten Rückkehrer aus diesen Ländern sich testen lassen und Quarantäne einhalten.
Im Sommer 2020 galt auch das EU-Land Schweden kurzzeitig als "rote Zone". Der auf Skandinavien spezialisierte Reiseveranstalter sagte deswegen alle Reisen in das Land ab. Vor Gericht forderte er später eine Entschädigung dafür.
EuGH: Muss Einspruchsmöglichkeit geben
Ein Gericht in Belgien hatte den EuGH um Auslegung gebeten, ob die damalige belgische Regelung mit dem EU-Recht vereinbar sei. Ja, sagten die Richter jetzt, solche Regelungen seien trotz des Rechts auf Freizügigkeit erlaubt.
Allerdings gibt es Einschränkungen: Ein Verbot müsse verhältnismäßig sein und dürfe niemanden diskriminieren. Außerdem muss es möglich sein, dagegen vor Gericht vorzugehen. Im konkreten Fall muss nun das belgische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.