Geflüchtete sitzen in einem Ankunftszentrum im Essensbereich auf Zeltbänken.

Statistisches Bundesamt Etwa jeder fünfte Schutzsuchende kommt aus Syrien

Stand: 12.12.2024 13:30 Uhr

Seit dem Sturz des Assad-Regimes wird verstärkt über den Umgang mit syrischen Geflüchteten diskutiert. In Deutschland machen sie 22 Prozent der Schutzsuchenden aus - die zweitgrößte Gruppe. 

Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien bilden die zweitgrößte Gruppe der Schutzsuchenden in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, waren zum Jahresende 2023 hierzulande etwa 712.000 von ihnen im Ausländerzentralregister registriert.

Syrerinnen und Syrer machten damit 22 Prozent aller Schutzsuchenden aus. Sie waren nach ukrainischen Staatsangehörigen die zweitgrößte Gruppe. Von den syrischen Schutzsuchenden kam gut die Hälfte zwischen 2014 und 2016 erstmals nach Deutschland. Zwölf Prozent sind in Deutschland geboren. 

Schutzstatus meist befristet

Die meisten Schutzsuchenden aus Syrien leben den Angaben zufolge schon seit Längerem in Deutschland: Der überwiegende Teil verfügte über einen anerkannten Schutzstatus. Meist handelt es sich dabei um einen Schutzstatus für Geflüchtete nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder um subsidiären Schutz.

Die Genfer Flüchtlingskonvention
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 am europäischen Hauptsitz der UN in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Die Konvention galt zunächst nur für Menschen, die bis 1951 geflohen waren. Ein Protokoll von 1967 hob die zeitliche Beschränkung auf.

Laut Konvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die ihr Herkunftsland verlassen mussten, weil sie wegen ihrer "Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" verfolgt wurden.
Das Abkommen garantiert unter anderem den Schutz vor Benachteiligung im Aufnahmeland. Flüchtlinge können Gerichte anrufen und haben die gleichen religiösen Rechte wie die Einwohner des Landes. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf einen Flüchtlingsausweis und dürfen nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden.

Allerdings können viele Flüchtlinge ihre Rechte wegen Geldmangel, der fremden Sprache und bürokratischer Hürden im Aufnahmeland nicht durchsetzen. Die Konvention gilt auch nicht für sogenannte Binnenflüchtlinge, die im eigenen Land auf der Flucht sind. Denn nach dem Völkerrecht haben die Regierungen die Pflicht, sich selbst um das Wohl ihrer Bürger zu kümmern.

Von der Genfer Konvention zu unterscheiden ist der Globale Pakt für Flüchtlinge, den die UN 2018 verabschiedet haben. Dieser ist rechtlich nicht bindend, sondern eine politische Selbstverpflichtung, mit der die internationale Kooperation bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise gestärkt werden soll.

Derzeit sind mehr als 82 Millionen Menschen auf der Flucht. Es sind Binnenflüchtlinge, Flüchtlinge und Asylsuchende.

Quelle: epd

39 Prozent der Syrerinnen und Syrer waren als Geflüchtete anerkannt, 34 Prozent genossen subsidiären Schutz. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Bei elf Prozent war der Schutzstatus noch offen, ein Prozent wurde abgelehnt. Bei 90 Prozent der syrischen Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war dieser befristet. 

Als schutzsuchend gelten Menschen aus dem Ausland, die sich aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland aufhalten. 2024 gingen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis November 72.000 Erstanträge auf Asyl von syrischen Staatsangehörigen ein. 

1,3 Mio. Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte

"Deutlich größer als die Zahl der syrischen Schutzsuchenden ist hierzulande die der Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte", teilte das Bundesamt mit. Laut Mikrozensus lebten 2023 in Deutschland knapp 1,3 Millionen Menschen, die selbst (82 Prozent) oder deren beide Elternteile (18 Prozent) aus Syrien eingewandert sind. 

Etwa 17 Prozent von ihnen besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft. Im Schnitt lebten die Eingewanderten im Jahr 2023 seit 8,2 Jahren in Deutschland. Zum Zeitpunkt ihrer Einreise waren sie durchschnittlich knapp 23 Jahre alt.

Ein Fünftel noch in (Aus)-Bildung

42 Prozent der Syrerinnen und Syrer mit Einwanderungsgeschichte im erwerbsfähigen Alter waren den Angaben zufolge erwerbstätig. Das ist vergleichsweise wenig, wie die Statistiker erklärten: Der Anteil der Nichterwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren liegt bei Menschen mit Einwanderungsgeschichte insgesamt bei 27 Prozent und in der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte bei 17 Prozent.

"Ein Grund dafür ist, dass sich ein hoher Anteil der Bevölkerung mit syrischer Einwanderungsgeschichte aufgrund des niedrigen Durchschnittsalters noch in (Aus-)Bildung befindet", heißt es dazu vom Bundesamt. 

Forderung nach Syrien-Rückkehr

Nach dem Ende der Herrschaft des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad wurde zuletzt kontrovers über eine Rückkehr von Syrern in ihr Heimatland diskutiert. Am Montag hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschieden, über Asylanträge von Menschen aus Syrien wegen der dynamischen Entwicklung vorerst nicht zu entscheiden.