Ein Jahr nach Gesetzesreform Mehr Visa für Fachkräfte vergeben
2023 trat ein neues Gesetz in Kraft, mit dem die Ampel-Regierung den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte fördern wollte. Ein Jahr später ziehen die beteiligten Ministerien eine positive Bilanz - vor allem für Auszubildende.
Vor einem Jahr, am 18. November 2023, trat die erste Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Es soll die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten fördern, auf die Deutschland wegen der demografischen Entwicklung angewiesen ist. Nun hat die Bundesregierung eine erste positive Bilanz gezogen.
Demnach wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes über zehn Prozent mehr Visa zu Erwerbszwecken erteilt. Die Zahl sei im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum von knapp 177.600 auf insgesamt rund 200.000 gestiegen, teilten das Innen-, Arbeits- und Außenministerium mit.
Viele neue Beratungsgespräche
"Das Gesetz wirkt, die Visaerteilung und die Beratungsgespräche im Ausland sind auf Rekordniveau", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Ähnlich äußerte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): "Die Zahlen zeigen, dass die Veränderungen wirken. Fachkräfte können jetzt schneller nach Deutschland kommen und durchstarten."
Außenministerin Annalena Baerbock mahnte, noch immer fehlten hierzulande jedes Jahr 400.000 "kluge Köpfe und noch mehr Hände". Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten bündele die Bearbeitung von Anträgen und Expertise für Fachkräfte in der größten deutschen Visastelle, zudem schreite dort die Digitalisierung voran. "Das klingt technisch, kommt aber einer bürokratischen Revolution gleich", so die Grünen-Politikerin.
Auch die FDP, die inzwischen nicht mehr Teil der Koalition ist, wertet das Gesetz als Erfolg. Die Partei mahnt aber effektivere Abläufe bei der Bearbeitung von Anträgen von Einwanderungswilligen an. Noch immer klagen Betroffene über zu hohe Hürden bei qualifizierter Zuwanderung.
Mehr Interesse bei Studierenden und Azubis
Als "besonders erfreulich" bezeichneten die drei Ministerien eine verstärkte Nachfrage von drei Gruppen: Menschen, die in Deutschland studieren, eine Berufsausbildung machen oder einen im Ausland erworbenen Abschluss anerkennen lassen wollten. Bei Studierenden aus Drittstaaten seien die Zahlen um mehr als 20 Prozent gestiegen. Bei Auszubildenden gebe es sogar eine Zunahmen um zwei Drittel.
"Chancenkarte" wurde eingeführt
Im November 2023 trat der erste Teil einer von der Ampel-Koalition beschlossenen Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Weitere Neuerungen folgten gestaffelt bis 1. Juni 2024.
Eingeführt wurde etwa die sogenannte Berufserfahrenenregel: Demnach erhält eine Arbeitserlaubnis, wer einen im Herkunftsland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss besitzt und mindestens zwei Jahre im angestrebten Beruf gearbeitet hat. Neu ist auch die sogenannte Chancenkarte. Sie ermöglicht es nach einem Punktesystem ausgewählten Bewerbern, zum Zwecke der Arbeitssuche einzureisen. Voraussetzung dafür ist ein Berufs- oder Hochschulabschluss.