Reisen in Corona-Zeiten Beherbergungsverbot - was bedeutet das?
Einige Bundesländer haben beschlossen: Ohne negativen Corona-Test gilt für Gäste aus deutschen Risikogebieten ein Beherbergungsverbot. Was bedeutet das für Reisende?
Gibt es Geld zurück, wenn man nicht in sein gebuchtes Hotel fahren darf?
In einem ersten Schritt sollten Verbraucher immer im Kleingedruckten der Buchung nachschauen, ob es eine Stornierungsklausel zugunsten des Kunden gibt. Dann bekommt man Geld zurück bzw. muss nicht zahlen.
Seit Ausbruch der Pandemie wurden viele Vertragsbedingungen angepasst. Wenn dort aber nichts ausdrücklich drinsteht, ist die Antwort auf die Frage aus folgenden Gründen schwierig:
- Bei einem reinen Beherbergungsverbot ist die Übernachtung unmöglich. Dann bekommt man sein Geld zurück.
- Bei den aktuellen Regelungen gibt es aber die Möglichkeit, einen negativen Corona-Test vorzulegen, und dann doch ins Hotel zu dürfen. Möglich ist die Übernachtung also.
Aber ist es einem Hotelgast zumutbar, einen Test zu machen? Davon hängt es ab, ob er oder sie Geld zurückbekommt. Und das ist rechtliches Neuland, wie so viele Rechtsfragen in Corona-Zeiten. Die Gerichte haben das noch nicht geklärt.
Spricht man mit Professoren für Zivilrecht darüber, werden unterschiedliche Meinungen vertreten. Es ist also derzeit offen, ob man ohne ausdrückliche Klausel im Vertrag Geld zurückbekommt bzw. nicht zahlen muss. Versuchen kann man es natürlich auf jeden Fall.
Haben Hoteliers Anspruch auf Entschädigung vom Staat?
Die Aussichten darauf sind nicht gut. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu einer Entschädigung nach einer staatlichen Maßnahme wie einem Beherbergungsverbot gibt es nicht. Wenn sich am Ende herausstellt, dass der Staat bei seinen Regeln schuldhaft etwas falsch gemacht hat, könnte er haften. Aber das ist noch nicht absehbar.
Viele Betroffene von anderen Maßnahmen, etwa Gastwirte, sind schon vor die Gerichte gezogen, um über das Grundrecht auf Eigentum eine Entschädigung einzuklagen. Doch die Erfolgsaussichten sind ungewiss. Möglich ist immer eine freiwillige Entschädigung durch die Politik, wie es sie für manche Branchen schon gab. Das ist dann eine politische und keine rechtliche Frage.
Ist ein Beherbergungsverbot rechtmäßig?
Bürgerinnen und Bürger können Maßnahmen von der Justiz überprüfen lassen. Die Gerichte haben seit Beginn der Pandemie immer wieder einzelne staatliche Maßnahmen korrigiert.
Zum Beispiel hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das nächtliche Alkoholverbot in München gekippt. Mehrere Gerichte erklärten die ursprünglich geregelte Grenze der Verkaufsfläche in Geschäften von 800 Quadratmetern für gleichheitswidrig. Auch allzu strikte Versammlungsverbote haben Gerichte immer wieder aufgehoben und Auflagen wie Masken, Abstand und eine begrenzte Teilnehmerzahl als milderes Mittel im Vergleich zu einem Verbot angemahnt.
So gab es Ende Juli 2020 auch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Thema Beherbergungsverbot, das in der damaligen Form nicht rechtmäßig war. Das Gericht bemängelte, die betroffenen Kunden hätten nicht erkennen können, für wen das Verbot überhaupt gilt. Daraus kann man aber keine Schlüsse für die aktuelle Regelung ziehen, denn die kritisierten Mängel wurden nun beseitigt.
Trotzdem stellt sich rechtlich wie bei jeder Corona-Einschränkung die Frage, ob das aktuelle Beherbergungsverbot verhältnismäßig ist. Also ob der Eingriff in die Grundrechte zu weit geht oder nicht. Dazu wird es sicher relativ schnell erste Gerichtsentscheidungen geben.