Landgericht Frankfurt Ubers Mietwagenmodell gestoppt
Der Fahrdienstleister Uber muss erneut eine Schlappe vor Gericht einstecken: Sein Modell, auch Fahrten an Mietwagenunternehmen zu vermittelt, ist rechtswidrig, entschied nun das Frankfurter Landgericht.
Der Dienstleister Uber darf über seine App vorerst keine Beförderung per Mietwagen mehr anbieten. Das Geschäftsmodell des US-Konzerns in Deutschland ist rechtswidrig, urteilte das Landgericht Frankfurt und gab damit einer Klage der Vereinigung Taxi Deutschland statt.
Das Gericht warf Uber gleich mehrere Wettbewerbverstöße vor. Das Unternehmen braucht nach Auffassung der Richter eine sogenannte Mietwagenkonzession. Uber selbst sieht sich nur als Vermittler zwischen Kunden und Mietwagenfirma. Doch die Vorsitzende Richterin Annette Theimer führte in der Urteilsbegründung an: "Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes." Und das Gesetz sieht eine Lizenz vor. Auch über die eigene Werbung trete Uber als Anbieter der Fahrten auf und bestimme zudem den Fahrer und den Preis für die Fahrt.
Fahrer müssen zum Firmensitz zurückkehren
Ein weiterer Verstoß dreht sich um die sogenannte Rückkehrpflicht: Der Fahrer eines Mietwagens darf erst einen neuen Auftrag annehmen, nachdem er zu seinem zuständigen Firmensitz zurückgekehrt ist oder sich auf dem Rückweg dorthin befindet, nachdem ein vorangegangener Auftrag ausgeführt wurde. Die Vereinigung Taxi Deutschland konnte während des Prozesses mindestens einen Fall belegen, bei dem ein von Uber vermittelter Fahrer gegen diese Regelung verstoßen hatte.
Eine weitere Regel sieht vor, dass jeder Auftrag, der an einen Fahrer geht, vorher im Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sein muss. Auch hier konnte die Taxi-Vereinigung zwei Verstöße nachweisen.
Das Gericht warf Uber vor, bei den Mietwagenfirmen die Einhaltung der Regeln zwar angemahnt, aber nicht genug kontrolliert zu haben.
Bundesverband fordert von Uber sofortigen Stopp seiner "illegalen Tätigkeit"
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen begrüßte das Urteil. Es habe "klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist", sagte Geschäftsführer Michael Oppermann und forderte Uber auf, "seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen".
Uber selbst teilte über einen Sprecher mit, man werde die Urteilsbegründung genau prüfen. Der Konzern könne aber "keine fundamentale Kritik an unserem System" erkennen. Vom Gericht "beanstandete Einzelpunkte" könnten geändert werden. Vorerst werde sich am Angebot für den Nutzer nichts ändern.
Uber kann Berufung einlegen
Eine Übergangsfrist, um die Mängel des eigenen Geschäftskonzepts auszuräumen, haben die Richter Uber aber nicht eingeräumt. Das Unternehmen hätte "wegen einer vorausgegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen" müssen.
Rechtskräftig ist das Urteil aus Frankfurt aber noch nicht. Uber kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegen.