Ein Gast bezahlt bargeldlos bei Rock am Ring 2024.

BGH-Entscheidung Festivals müssen Restguthaben gebührenfrei zurückzahlen

Stand: 11.09.2024 15:04 Uhr

Festivalveranstalter müssen Gästen nicht genutztes Guthaben von sogenannten "Cashless"-Armbändern kostenfrei zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Von Alena Lagmöller, ARD Rechtsredaktion

Immer mehr Festivals bieten sogenannte "Cashless"-Armbänder an: Die Nutzenden laden Guthaben auf einen Chip am Festivalbändchen und bezahlen damit auf dem Gelände für Essen, Trinken und Fanartikel - ganz ohne Bargeld. Für die Rückzahlung des nicht verbrauchten Guthabens erhoben die Veranstalter des Festivals Airbeat One in Mecklenburg-Vorpommern 2019 allerdings eine Gebühr in Höhe von 2,50 Euro. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband, der diese Gebühr für unzulässig hielt. Er wollte erreichen, dass die Klausel in den Vertragsbedingungen für rechtswidrig erklärt wird und der Festival-Veranstalter die Gebühr an alle Nutzenden zurückzahlen muss.

Rückzahlung ist vertragliche Verpflichtung der Veranstalter

Das Argument: Wenn es nur um 2,50 Euro geht, dann sind manche vielleicht zu bequem, den Betrag selbst einzufordern. Und dann profitiert am Ende doch der Veranstalter von einer rechtswidrigen Gebühr. Deshalb muss es auch Verbraucherverbänden möglich sein, die Rückzahlung zu verlangen.

Der BGH hat die Erhebung dieser Gebühr für rechtswidrig erklärt. Mit der Auszahlung des Restguthabens erfülle der Veranstalter seine eigene, vertragliche Verpflichtung, den Nutzenden ihr Geld zurückzuzahlen. Eine Gebühr dürfe dafür nicht erhoben werden.

Verbraucherschützer enttäuscht

Aber dem Begehren der Verbraucherschützer, den Veranstalter zur Rückzahlung an alle Betroffenen zu verpflichten, kamen die Richterinnen und Richter nicht nach. Verbände können einen solchen Anspruch nur in einigen, besonderen Fällen geltend machen, so die Richterinnen und Richter.

Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik vom Verbraucherzentrale Bundesverband zeigte sich darüber enttäuscht: "Mit der Klage hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband dafür stark gemacht, geprellten Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei zu helfen, dass sie zu Unrecht bezahlte Geldbeträge einfacher zurückerhalten können. An der geltenden Praxis will der Bundesgerichtshof jedoch nicht rütteln."

Der Veranstalter des Airbeat One Festivals wollten sich auf Nachfrage nicht zu dem Urteil äußern.

Alena Lagmöller, SWR, tagesschau, 11.09.2024 13:42 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk Kultur am 11. September 2024 um 15:45 Uhr.