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Weihnachtsshopping Welche Rechte haben Verbraucher beim Online-Kauf?

Stand: 10.12.2024 14:20 Uhr

Viele kaufen ihre Weihnachtsgeschenke online. Bequem ist das - und häufig übernimmt den Rückversand auch der Verkäufer. Pflicht ist das aber nicht. Welche Rechte Verbraucher beim Online-Kauf haben.

Von Egzona Hyseni, ARD-Rechtsredaktion

Welche Rechte haben Kunden, wenn sie online bestellt haben und ihnen die Ware nicht gefällt?

Für Käufe aus dem Internet gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Das heißt, die Sachen können ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Anders ist das im Geschäft: Viele denken, auch dort gäbe es ein Standard-Umtauschrecht, wenn einem die gekaufte Ware zu Hause doch nicht mehr gefällt. Das ist aber nicht so.

Viele Läden bieten trotzdem ihren Kunden ein Umtauschrecht an, dann aber nur aus Kulanz. Einen Anspruch darauf gibt es folglich nicht. Ausnahme: Wenn die gekaufte Ware beschädigt ist, kann man sie im Laden zurückgeben und entweder Reparatur oder Ersatz fordern.

Dürfen alle Sachen einfach zurückgeschickt werden?

Nein, nicht alle. Bestimmte Sachen sind beim Online-Kauf vom Widerrufsrecht ausgenommen. Zum Beispiel solche, die der Online-Händler aus hygienischen Gründen nicht mehr wiederverkaufen kann, wie beispielsweise Lippenstifte oder Deo. Auch Computerprogramme oder Computerspiele, die versiegelt waren und geöffnet wurden, können nicht zurückschickt werden.

Ebenfalls ausgenommen sind Sachen, die speziell für den Kunden angefertigt wurden, wie zum Beispiel eine Kette mit persönlicher Gravur oder ein Fotoalbum. Dann wäre es für den Onlineshop schwer, die Ware an jemand anderen weiterzukaufen.

Wie lange kann der Kauf widerrufen werden?

Normalerweise sind das 14 Tage - und zwar ab dem Tag, an dem Kunden die Ware wirklich in den Händen halten. Manche Onlineshops verlängern die Frist auch - auf 30, 60 oder sogar 100 Tage. Es gilt immer die Frist, die der Onlineshop festlegt. Kürzer als 14 Tage darf sie aber nicht sein.

Wie funktioniert der Widerruf?

Zunächst muss der Onlineshop in Kenntnis gesetzt werden, dass der Kaufvertrag widerrufen wird. Manchmal gibt es dafür ein Widerrufsformular im Paket. Ansonsten gibt es dafür auch Muster im Internet, unter anderem bei der Verbraucherzentrale.

Wichtig: Das Paket muss innerhalb der Widerrufsfrist - also meistens innerhalb von 14 Tagen - zur Post gebracht werden. Verbraucher sollten dabei unbedingt den Einlieferungsbeleg aufheben: So können sie im Zweifelsfall - sollte die Sendung sich beispielsweise verspäten oder gar verloren gehen - nachweisen, dass sie das Paket wirklich verschickt haben.

Wer muss für den Rückversand zahlen?

Laut Gesetz trägt derjenige die Kosten für den Rückversand, der die Ware bestellt hat - also der Käufer. Aber: Händler können die Kosten natürlich übernehmen, wenn sie wollen. Oft legen sie den Paketen schon ein Rücksendeetikett bei, mit denen das Paket dann einfach zurückgeschickt werden kann.

Einen Anspruch darauf, dass der Händler die Rücksendekosten übernimmt, gibt es aber nicht. Anders ist das, wenn die Sache kaputt ist oder etwas komplett anderes geliefert wurde als bestellt: Dann ist der Onlineshop verpflichtet, den Rückversand zu zahlen.

Dürfen Sachen eigentlich anprobiert werden?

Das ist so wie im Laden: Handelt es sich beispielsweise um Kleidung, darf diese anprobiert werden. Kunden sollten dabei aber vorsichtig sein und darauf achten, dass nichts kaputt geht. Was nicht geht, ist die Sachen tagelang zu tragen, zu waschen und dann zurückzuschicken.

Egzona Hyseni, SWR, tagesschau, 10.12.2024 14:45 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 09. Dezember 2024 um 10:10 Uhr.