Urteil des Bundesgerichtshofs
Mieter darf Nebenwohnung teilweise untervermieten
Mieter dürfen auch Wohnungen, die sie nicht als Hauptwohnsitz nutzen, teilweise untervermieten. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Mann, der eine Wohnung nur beruflich nutzt und aus Kostengründen untervermietet.
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21.11.2023 • 18:15 Uhr